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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Vorbemerkungen

 

Die folgenden Bedingungen liegen allen, auch künftigen, Rechtsgeschäften / 
Verträgen mit daniela-aigner Consulting Daniela Aigner, im Folgenden 
daniela-aigner Consulting genannt, zugrunde. Sie gelten auch dann, wenn im Verlauf einer Geschäftsbeziehung keine ausdrückliche Bezugnahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mehr erfolgt.

Abweichende Bedingungen vom Vertragspartner / Kunden, die von daniela-aigner Consulting nicht ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden, sind für daniela-aigner Consulting unverbindlich, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

 


I.       Gegenstand

 

·            Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen von daniela-aigner Consulting regeln die Konzeption und Durchführung von Seminaren, Trainings, Workshops und Coachings, die Erbringung von Beratungsleistungen im Rahmen von Personalentwicklung, die Erstellung von Ausbildungs- und Weiterbildungskonzeptionen, die Entwicklung von Trainerleitfäden und / oder Trainings- / Seminarmaterial, die Erbringung von Dienstleistungen im Rahmen von Zertifizierungen oder andere durch Kunden erteilte Aufträge.

 

II.      Vertragsabschluss
 

·            Vertragsabschlüsse zwischen daniela-aigner Consulting und ihrem 
Vertragspartner / Kunden kommen wie folgt zustande:

 

-             daniela-aigner Consulting unterbreitet dem Vertragspartner / Auftraggeber auf der Grundlage eines ausführlichen Gesprächs mit dem / den Verantwortlichen ein schriftliches Angebot über Art und Umfang der geplanten Maßnahmen oder Leistungen und die Gebühren.

-             Ein Vertrag ist geschlossen, wenn der Vertragspartner / Kunde oder 
daniela-aigner Consulting das Angebot schriftlich bestätigt hat oder entsprechende Termine für die Leistungserbringung vereinbart wurden
Die Auftragsbestätigung erfolgt auf Formularen von daniela-aigner Consulting. Rahmenverträge sind möglich. 

·            Mündliche und telefonische Beauftragungen, Ergänzungen und Änderungen bestehender Verträge sind nur gültig bei schriftlicher Bestätigung per Briefpost, Fax oder E-Mail durch 
daniela-aigner Consulting oder den Vertragspartner oder wenn die derartigen Abreden zugrunde liegenden Leistungen tatsächlich von daniela-aigner Consulting durchgeführt / erbracht wurden.

·            In letzteren Fall bestimmt sich der Leistungsumfang nach den tatsächlich erbrachten Leistungen.

·            Leistungsbeschreibungen von daniela-aigner Consulting in Prospekten oder auf Internetseiten sind unverbindlich.

 

 

·            Leistungen in Angeboten von daniela-aigner Consulting sind immer freibleibend.

 

·            daniela-aigner Consulting ist berechtigt, das Leistungsbild einseitig geringfügig zu verändern, wenn ein gewichtiger Grund vorliegt und der Gesamtcharakter der Leistung 
nicht verändert wird. Zum Gesamtcharakter zählen die vereinbarten Ziele und Inhalte.

-             Geringfügige Änderungen liegen zum Beispiel vor im Falle eines Berater- / Coach-oder Trainerwechsels, etwa weil der ursprünglich geplante Berater / Trainer / Coach durch Krankheit verhindert ist.

-             Geringfügige Änderungen liegen auch vor, wenn eine Änderung der zeitlichen oder 
inhaltlichen Reihenfolge von Maßnahmen eine Anpassung erforderlich macht.

·            Derartige Änderungen berechtigen den Vertragspartner / Auftraggeber nicht zur Ausübung von Gewährleistungsrechten.

 

 

III.        Mitwirkungs- und Informationspflicht des Vertragspartners / Auftraggebers

 

·            Der Vertragspartner / Kunde ist verpflichtet, den Trainern und Beratern von 
daniela-aigner Consulting alle Informationen zur Verfügung zu stellen, 
die für die erfolgreiche Durchführung einer Maßnahme oder eines Projektes 
notwendig sind.

·            Insbesondere ist er verpflichtet, die Trainer und Berater von daniela-aigner Consulting vor Beginn einer Maßnahme (vor allem bei kundenspezifischen Maßnahmen) bzw. vor Projektbeginn auf alles hinzuweisen, was Auswirkungen auf den Projektverlauf bzw. den Erfolg der Maßnahme / des Projekts haben kann. Hierzu gehören z. B. Arbeitshindernisse oder Veränderungen (bei Kunden, im eigenen Unternehmen, rechtlicher Art), usw.

·            Darüber hinaus ist der Vertragspartner / Kunde verpflichtet, vereinbarte Abstimmungstermine, bei denen er Feedback zum Stand der von daniela-aigner Consulting zu erbringender Leistung geben soll, wahrzunehmen.

·            Genügt der Vertragspartner / Auftraggeber den genannten Mitwirkungs- und Informationspflichten nicht und kommt es deshalb im Zuge der Vertragserfüllung 
und -abwicklung zu Verzögerung oder falschen Ergebnissen, haftet der Vertragspartner / Kunde für den dadurch verursachten Schaden.

·            Im Falle von Versäumnissen hinsichtlich der Mitwirkungs- und Informationspflicht durch den Vertragspartner / Kunden verpflichtet sich dieser außerdem, daniela-aigner Consulting von Ansprüchen Dritter freizustellen, sofern der Eintritt des Schadens darauf beruht.

 

IV.     Urheberrecht, Rechte an Unterlagen, Konzepten und Strategien

 

·            Seminar-, Trainings, Workshops und Coaching begleitende Arbeitsmappen, Teilnehmerunterlagen, usw. unterliegen dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes.

·            Der Vertragspartner / Auftraggeber ist nicht berechtigt, die genannten Unterlagen zu vervielfältigen oder vervielfältigen zu lassen.
Der Vertragspartner / Auftraggeber verpflichtet sich, die Unterlagen lediglich für seinen persönlichen Gebrauch bzw. den persönlichen Gebrauch des Teilnehmers / Coachees
im Rahmen der vereinbarten Maßnahmen oder Zielsetzung zu verwenden und nicht an
Dritte (insbesondere Trainer oder Berater) weiter zu geben.

·            Strategien und Konzepte aus Angeboten, welche nicht angenommen bzw. nicht 
umgesetzt wurden, dürfen nicht gespeichert, verwendet oder weitergegeben (insbesondere an Trainer und Berater) werden. 

·            Wird eine Strategie bzw. Konzeption daniela-aigner Consulting zum Einsatz gebracht, ist der vereinbarte Betrag für diese Leistung fällig, auch wenn der Vertragspartner / Kunde keinen schriftlichen Auftrag erteilt hat. 
Im Streitfalle liegt die Beweislast beim Auftraggeber.

·            Alle innerhalb des Leistungsspektrums von daniela-aigner Consulting eingesetzten 
und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen unein-geschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. 

·            Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind. 

·            Das Copyright für veröffentlichte, von daniela-aigner Consulting selbst erstellte, Objekte bleibt allein bei daniela-aigner Consulting.

 

V.      Rechnung und Zahlungsziel

 

·            Der Auftraggeber erhält die Rechung mit Aufgliederung der Kosten gemäß 
der Auftragsbestätigung.

 

1.       Für Trainings-, Coaching- und Beratungsleistungen sind vereinbarte Honorare        und Nebenkosten 7 Kalendertage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

2.       Für Entwicklungsleistungen vereinbarte Honorare und Nebenkosten gelten folgende Zahlungsbedingungen:

          20 % des Entwicklungshonorars bei Auftragserteilung;           

          70 % des Entwicklungshonorars zuzüglich ggf. vereinbarter Nebenkosten nach       Projektfortschritt. Entsprechende Meilensteine sind im Auftrag zu definieren;

          10 % des Entwicklungshonorars bei Endabnahme durch den Auftraggeber.

          Die Zahlung ist jeweils innerhalb von 7 Kalendertagen nach Datum der        Teilrechnung bzw. der Abschlussrechnung ohne Abzug zu leisten.

3.       Bei langfristigen Verträgen ist daniela-aigner Consulting berechtigt,      Abschlagszahlungen, die in einem angemessenen Verhältnis zu den bereits   durchgeführten Arbeiten stehen, zu verlangen.       

·            Sämtliche Beträge verstehen sich zzgl. der zur Zeit der Leistung geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

·            Wird innerhalb des Vertragszeitraums der Mehrwertsteuersatz geändert, gelten die Zeiträume mit den jeweiligen Mehrwertsteuersätzen als getrennt vereinbart.

 

 

VI.     Zahlungsverzug

 

·            Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank berechnet sowie € 3,00 - für jede schriftliche Mahnung. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

 

VII.    Sicherung der Planung, Stornoregelung

 

·            Seminare, Trainings, Coachings, Workshops, Beratung

Wird ein beauftragter Termin seitens des Auftraggebers nicht eingehalten, 
gelten folgende Regelungen:

}    Bei mehr als 45 Tagen vor Beginn der Maßnahme sind 75% der vereinbarten Gebühren fällig; 
Sofern möglich, kann für eine Maßnahme ein Ersatztermin innerhalb der nächsten 3 Monate benannt werden. 
Das Recht, einen Ersatztermin zu benennen, besteht nur einmal.

}    Bei 42 bis 30 Tagen vor Beginn der Maßnahme werden 90% der vereinbarten Gebühren fällig;

Wenn möglich, kann für eine Maßnahme ein Ersatztermin innerhalb der
nächsten 3 Monate benannt werden. 
Das Recht, einen Ersatztermin zu benennen, besteht auch hier nur einmal.

}    Bei 29 Tagen vorher bis zum Beginn der Maßnahme werden 100% der 
vereinbarten Gebühren fällig;

}    Stornierungen müssen stets schriftlich erfolgen. 

}    Für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Mitteilung maßgeblich.

 

·            Projekte, Trainingsentwicklung, Entwicklung von Trainerleitfäden, 
Trainings- / Seminarmaterial usw.

}    Bei einem Rücktritt durch den Vertragspartner / Kunden von 30 bis 45 Tagen vor Start des Projekts kann der Vertragspartner / Kunde einmalig einen Ersatztermin für den Projektbeginn benennen.

}    Andernfalls ist daniela-aigner Consulting berechtigt, 50% des vereinbarten Honorars in Rechnung zu stellen.

}    Wird der Rücktritt von dem Projekt innerhalb eines Zeitraums von 10 bis 19 Tagen vor Projektbeginn erklärt, berechnet daniela-aigner Consulting 75% des vereinbarten Honorars.

}    Im Falle des Rücktritts kürzer als 10 Tage vor Projektbeginn berechnet 
daniela-aigner Consulting das volle vereinbarte Honorar (100%).

}    Nimmt der Vertragspartner / Auftraggeber die vereinbarte Leistung ganz oder nur teilweise in Anspruch, besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

}    Für die Berechnung der Fristen ist der Zugang der schriftlichen Mitteilung maßgeblich.

Die Kosten für Fremdleistungen, z. B. An- und Abreise, Hotelkosten, Verpflegung, usw. 
gehen grundsätzlich zu Lasten des Vertragspartners / Auftraggebers, sofern keine anderen schriftlichen Vereinbarungen bestehen.

Sollte daniela-aigner Consulting eine bestätigte Maßnahme aus zwingenden Gründen nicht durchführen können, teilt sie dies dem Auftraggeber unverzüglich mit und bietet alternative Ersatztermine an, die gemeinsam festgelegt werden.

 

Zwingende Gründe liegen vor,

}    wenn ein Berater / Trainer / Coach wegen Krankheit verhindert ist, das Seminar abzuhalten und kein geeigneter Ersatz für ihn beschafft werden kann

}    wenn aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse die
Maßnahme nicht stattfinden kann.

 

 

VIII.   Geheimhaltung / Datenschutz 

 

·            Alle daniela-aigner Consulting im Zusammenhang mit der Durchführung der vereinbarten Leistungen zugänglich gemachten Informationen und Kenntnisse werden von den Mitarbeitern von daniela-aigner Consulting vertraulich behandelt, nicht verwertet oder Dritten zugänglich gemacht. 

·            Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die daniela-aigner Consulting nachweislich von Dritten rechtmäßig erhalten hat oder erhält oder die bei Vertragsabschluss bereits allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in dieser Rahmenvereinbarung enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt waren. 

·            daniela-aigner Consulting hat auch ihre Mitarbeiter und Partner entsprechend verpflichtet.

·            Mitschnitte aus Trainings, Seminaren, Coachings

-             Mitschnitte auf Ton- und / oder Bildträgern, gleichgültig auf welcher technischen Grundlage, durch Teilnehmer an Seminaren, Ereignissen oder anderen Maßnahmen jeglicher Art, die daniela-aigner Consulting für den jeweiligen Auftraggeber (Kunden) durchführt, sind nicht gestattet. 

-             Mitschnitte jeglicher Art, die zum Seminar-, Trainings- oder Maßnahmenumfang gehören, werden nur nach Vereinbarung mit dem Auftraggeber seitens des Trainers / Coaches oder Beraters erstellt und nach der Maßnahme unmittelbar und dauerhaft ohne Kopien vernichtet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

-                  Im Fall anderer Vereinbarungen werden die Teilnehmer vor dem Mitschnitt darüber unterrichtet, dass und zu welchem Zweck und mit welcher Weiterverwendung Mitschnitte durchgeführt werden.

 

 

 

IX.       Haftung

 

·            Alle Maßnahmen, Projekte und Entwicklungsaufgaben werden von daniela-aigner Consulting sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. 
Dabei wird der jeweils aktuelle Wissensstand zugrunde gelegt.

·            daniela-aigner Consulting schuldet dem Vertragspartner ausschließlich die professionelle Erbringung der vereinbarten Beratungs-, Trainings- oder Konzeptions-/ Entwicklungsleistungen.

·            daniela-aigner Consulting übernimmt keine Haftung dafür, dass ein einzelner Teilnehmer oder Vertragspartner die erworbenen Kenntnisse, Einsichten oder Fähigkeiten tatsächlich für sich individuell verwerten kann. 

·            Es besteht keine Haftung von daniela-aigner Consulting für einen bestimmten Erfolg - sei es ein Lernerfolg oder das Erreichen von (wirtschaftlichen) Soll-Vorgaben des Vertragspartners. 

·            Weiterhin übernimmt daniela-aigner Consulting keine Haftung für Nachteile, die daraus entstehen, dass die Voraussetzungen in der Person von Teilnehmern, Coachees oder anderen Vertragspartnern / Kunden nicht vorliegen.

·            Beanstandungen und Gewährleistungsansprüche sind daniela-aigner Consulting  unverzüglich schriftlich anzuzeigen und geltend zu machen und zwar im Verlauf der Maßnahme / des Projekts / der Leistungserbringung.

·            Falls die Mängelanzeige unterbleibt, ist der Vertragspartner mit sämtlichen Ansprüchen, die die Gewährleistung betreffen, ausgeschlossen.

·            Für berechtigterweise gerügte Mängel leistet daniela-aigner Consulting Gewähr dergestalt, dass nach eigener Wahl nachgebessert oder Ersatz beschafft wird.  
Dafür hat der Vertragspartner daniela-aigner Consulting eine angemessene Frist zu setzen.

·            daniela-aigner Consulting haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 

·            In jedem Fall der Haftung von daniela-aigner Consulting ist die Haftung beschränkt auf den voraussehbaren Schaden, nicht auf etwaige Folgeschäden. 

·            Die Haftungshöchstsumme ist bei fahrlässigem Handeln in jedem Fall beschränkt auf das geleistete Honorar für den betroffenen Auftrag.

·            Falls einem Teilnehmer während eines Trainings, Coachings oder einer anderen Weiterbildungsmaßnahme ein von ihm mitgebrachter Gegenstand abhanden kommt oder beschädigt wird, kann der Auftragnehmer nicht haftbar gemacht werden.

·            Sämtliche Ansprüche - insbesondere Gewährleistungsansprüche - gegen daniela-aigner Consulting verjähren nach einem Jahr.

 

 

X.      Abgrenzung

 

·            daniela-aigner Consulting distanziert sich ausdrücklich von Organisationen wie Scientology etc. 

·            Wir erklären ausdrücklich, dass daniela-aigner Consulting auf einer wissenschaftlichen Grundlage beruhen undnicht auf den Methoden oder der Technologie von L. Ron Hubbard (Scientology) oder ähnlichen Organisationen;

2.     weder Daniela Aigner noch Mitarbeiter, Partner oder von daniela-aigner Consulting eingesetzte Personen nach der Technologie von L. Ron Hubbard oder ähnlichen Organisationen geschult werden, Kurse und / oder Seminare besuchen oder nach deren Methode arbeiten;

3.     dass wir die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung des Unternehmens
     daniela-aigner Consulting bzw. zur Durchführung unserer Seminare, Trainings oder der      Erbringung anderer Leistungen ablehnen.

 

XI:     Änderungen

 

·            Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder ergänzende Abreden sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen. Die Schriftformerfordernis gilt auch für eine Änderung dieser Klausel.

 

XII:    Salvatorische Klausel

 

·            Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

·            Die unwirksame Bestimmung ist durch eine zulässige zu ersetzen, die dem von den Parteien verfolgten Vertragszweck und den von daniela-aigner Consulting beabsichtigten wirtschaftlichen Erfolg sicherstellt.

 

XIII:   Gerichtsstand

·            Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsverbindung sich ergebenden Ansprüche ist Langen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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